Begriff Datenschutzmaßnahme

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Begriff Datenschutzmaßnahme

Definition

tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Schutz­maß­nah­men zur Umset­zung der sich aus den Belan­gen des Daten­schut­zes erge­ben­den Schutzanforderungen

Quel­le: VDEITG FGEIS (10/2014)

Eng­li­sches Glos­sar: data pro­tec­tion measure

Abkür­zung: kei­ne

Bemer­kung: kei­ne

Beziehungen

Weitere Erläuterungen zum Begriff Datenschutzmaßnahme

Unterkapitel

Text.

Abbil­dung: Bildunterschrift

Verweise

VDEITG FGEIS (10/2014). VDE ITG Fokus­grup­pe „Ener­gie­in­for­ma­ti­ons­net­ze“. VDE-Posi­ti­ons­pa­pier “Ener­gie­in­for­ma­ti­ons­net­ze und ‑sys­te­me – Smart Grid Secu­ri­ty”. Ber­lin, 10/2014

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Über Andreas Kießling 110 Artikel
Andreas Kießling hat in Dresden Physik studiert und lebt im Raum Heidelberg. Er beteiligt sich als Freiberufler und Autor an der Gestaltung nachhaltiger Lebensräume und zugehöriger Energiekreisläufe. Dies betrifft Themen zu erneuerbaren und dezentral organisierten Energien. Veröffentlichungen als auch die Aktivitäten zur Beratung, zum Projektmanagement und zur Lehre dienen der Gestaltung von Energietechnologie, Energiepolitik und Energieökonomie mit regionalen und lokalen Chancen der Raumentwicklung in einer globalisierten Welt.

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