Begriff Datenschutz
Definition
Schutz von Personen bezüglich der Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte beim Umgang Anderer mit seinen personenbezogenen Daten
Quelle: VDEITG FGEIS (10/2014)
Englisches Glossar: privacy
Abkürzung: keine
Bemerkung: Mit Datenschutz wird der Schutz personenbezogener Daten vor etwaigem Missbrauch durch Dritte bezeichnet (nicht zu verwechseln mit Datensicherheit). Für den Begriff „Datenschutz“ existieren zwei englische Übersetzungen: Dabei bezeichnet „data protection“ den Datenschutz als Rechtsbegriff. „Privacy“ zielt dagegen auf die gesellschaftliche Lebensweise ab (Schutz der Privatsphäre) und wird überwiegend im amerikanischen Sprachumfeld und mittlerweile auch im EU-Raum vermehrt genutzt.
Beziehungen
- Begriff Datenschutz ist Teil der Begriffssektion Schutzmethodik
- Begriff Datenschutz ist Bestandteil von Schutzanforderung
Weitere Erläuterungen zum Begriff Datenschutz
Unterkapitel
Text.
Abbildung: Bildunterschrift
Verweise
VDEITG FGEIS (10/2014). VDE ITG Fokusgruppe „Energieinformationsnetze“. VDE-Positionspapier “Energieinformationsnetze und ‑systeme – Smart Grid Security”. Berlin, 10/2014