
Begriff Intervenierbarkeit
Definition
Eigenschaft, die es Akteuren ermöglicht, mit vertretbarem Aufwand in angemessener Zeit ihre Rechte tatsächlich wahrzunehmen
Quelle: VDEITG FGEIS (10/2014)
Englisches Glossar: intervenability
Abkürzung: keine
Bemerkung: keine
Beziehungen
- Begriff Intervenierbarkeit ist Bestandteil der Begriffssektion Schutzmethodik
- Begriff Intervenierbarkeit ist Bestandteil von Datenschutzmaßnahme
Weitere Erläuterungen zum Begriff
Unterkapitel
Text.
Abbildung: Bildunterschrift
Verweise
VDEITG FGEIS (10/2014). VDE ITG Fokusgruppe „Energieinformationsnetze“. VDE-Positionspapier “Energieinformationsnetze und ‑systeme – Smart Grid Security”. Berlin, 10/2014
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