Begriff Datenschutzklasse
Definition
Einordnung der Art zu verarbeitender Daten, um das Ausmaß der möglichen Gefährdung personenbezogener Daten und die notwendige Art und den Umfang der Sicherungsmaßnahmen zu bestimmen
Quelle: Kießling, A., & Arndt, S. (2020)
Englisches Glossar: data privacy class
Abkürzung: keine
Bemerkung:
Zur Datenschutzklasse I gehören personenbezogene Daten, deren Missbrauch keine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung des/der Betroffenen erwarten lässt. Hierzu gehören insbesondere Adressangaben ohne Sperrvermerke, z. B. Berufs‑, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen.
Zur Datenschutzklasse II gehören personenbezogene Daten, deren Missbrauch die/den Betroffene/n in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen kann. Hierzu gehören z.B. Daten über Mietverhältnisse, Geschäftsbeziehungen sowie Geburts- und Jubiläumsdaten, usw.
Zur Datenschutzklasse III gehören personenbezogene Daten, deren Missbrauch die gesellschaftliche Stellung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse der/des Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Hierzu gehören z. B. Daten über kirchliche Amtshandlungen, gesundheitliche Verhältnisse, strafbare Handlungen, religiöse oder politische Anschauungen, die Mitgliedschaft in einer Religionsgesellschaft, arbeitsrechtliche Rechtsverhältnisse, Disziplinarentscheidungen usw., sowie Adressangaben mit Sperrvermerken.
Beziehungen
- Begriff Datenschutzklasse ist Bestandteil der Begriffssektion Schutzmethodik
- Begriff Datenschutzklasse ist Bestandteil von Risikoanalyse
Weitere Erläuterungen zum Begriff Datenschutzklasse
Unterkapitel
Text.
Abbildung: Bildunterschrift
Verweise
[Kießling, A., & Arndt, S. (2020)] SINTEG-Projekt C/sells / DKE/DIN GAK 111.0.5. Draft zu Public available specification (PAS) Terminologie „Zelluläres, intelligentes Energiesystem. Frankfurt, April 2020