Eigenversorger und Energiegemeinschaften

Partizipation durch Recht auf Eigenversorgung und autonome Gestaltung

Eigenversorger und Energiegemeinschaften
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Autonome Gestaltung durch Eigenversorger und Energiegemeinschaften als Erfolgsmittel der Energiewende

Die geplan­ten gesetz­li­chen Anpas­sun­gen zur Ände­rung des EEG in der Bun­des­po­li­tik sol­len auch eine Ant­wort auf die EU-Richt­li­nie zu Erneu­er­ba­ren Ener­gien [1] mit Stär­kung der Eigen­nut­zung oder gemein­schaft­li­cher Nut­zung selbst gewon­ne­ner Ener­gie sein (Eigen­ver­sor­ger und Ener­gie­ge­mein­schaf­ten als Pro­du­zen­ten und Kon­su­men­ten – Prosumenten).

Dabei zielt die Richt­li­nie ins­be­son­de­re auf ein hohes Maß an Betei­li­gung an den Chan­cen Erneu­er­ba­rer Ener­gien auch in den Kom­mu­nen sowie der Bür­ger als auch klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men. Der Bei­trag klei­ner Anla­gen (bis 30 Kilo­watt) wird betont, ver­bun­den mit der For­de­rung nach Abbau von Büro­kra­tie, Umla­gen und Kos­ten, die ins­be­son­de­re klei­ne Anla­gen treffen.

Beson­de­re Ziel­stel­lung ist aber auch die Erschlie­ßung der Mög­lich­kei­ten, die Inno­va­ti­on und eine nach­hal­ti­ge, wett­be­werbs­för­dern­de Ener­gie­po­li­tik für das Wirt­schafts­wachs­tum bie­ten. Es wird fest­ge­stellt, dass durch Inves­ti­tio­nen in die loka­le und regio­na­le Pro­duk­ti­on von Ener­gie aus erneu­er­ba­ren Quel­len sich in den Mit­glied­staa­ten und ihren Regio­nen beträcht­li­che Chan­cen für die Ent­wick­lung loka­ler Unter­neh­men, nach­hal­ti­ges Wachs­tum und die Ent­ste­hung hoch­wer­ti­ger Arbeits­plät­ze ergeben.

Auf die­ser Basis wer­den fol­gen­de drei Grup­pen von Pro­sumen­ten als Eigen­ver­sor­ger und Ener­gie­ge­mein­schaf­ten differenziert:

  • Eigen­ver­sor­ger im Bereich erneu­er­ba­re Ener­gie als End­kun­de, der an Ort und Stel­le inner­halb defi­nier­ter Gren­zen Ener­gie gewin­nen, spei­chern und selbst nut­zen oder ver­kau­fen darf
  • gemein­sam han­deln­de Eigen­ver­sor­ger im Bereich erneu­er­ba­re Ener­gie als eine Grup­pe von zumin­dest zwei gemein­sam han­deln­den Eigen­ver­sor­gern, die sich in dem­sel­ben Gebäu­de befinden
  • Erneu­er­ba­re-Ener­gie-Gemein­schaft als Rechts­per­son, die eine Betei­li­gung an Erneu­er­ba­ren-Ener­gie-Anla­gen auch ohne eige­ne Anla­gen oder außer­halb des eige­nen Mehr­fa­mi­li­en­ge­bäu­des ermög­licht und somit Ener­gie­ar­mut begeg­net, wobei dazu neue Markt­platt­for­men mit Aggre­ga­to­ren oder Peer-to-Peer-Geschäf­ten auf Basis moder­ner Tech­no­lo­gien der Digi­ta­li­sie­rung zum Ein­satz kommen

[1] RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezem­ber 2018 zur För­de­rung der Nut­zung von Ener­gie aus erneu­er­ba­ren Quellen

Zentral versus dezentral organisierte Energiewende

In der grund­le­gen­den Ziel­be­schrei­bung sind sich die poli­ti­schen Ver­tre­ter sowie die betrof­fe­nen Akteu­re einig. Es geht um die Dekar­bo­ni­sie­rung der Gesell­schaft bis 2050. Aber bei Wegen und Mit­tel zur Ziel­er­rei­chung folgt schnell der Dis­sens. Inso­fern ist eine brei­te Dis­kus­si­on bis hin zu den loka­len Akteu­ren notwendig.

Von Ver­tre­tern bis­he­ri­ger, zen­tra­lis­ti­scher ener­gie­wirt­schaft­li­cher Kon­zep­te hört man fol­gen­de Argumente:

  • Gesamt­sys­te­misch sind Pho­to­vol­ta­ik-Groß­an­la­gen auf Frei­flä­chen bes­ser als Dachanlagen.
  • Anlie­gen der Pro­sumen­ten in Gebäu­den wären „ganz nett“, aber nur ein Bruch­teil des Strom­be­dar­fes, wes­we­gen dar­auf kei­ne Prio­ri­tät zu rich­ten ist.

Bei genau­er Betrach­tung lässt sich fest­stel­len, dass dies die wirk­li­chen Anfor­de­run­gen zum Erfolg der Ener­gie­wen­de ver­fehlt, denn

1)     sind Pro­sumen­ten als Eigen­ver­sor­ger und Ener­gie­ge­mein­schaf­ten in abge­grenz­ten Gebie­ten (Zel­len) sowohl Bewoh­ner von Wohn­ge­bäu­den, aber auch Nut­zer gewerb­li­cher Objek­te, von Indus­trie­area­len und Flug­hä­fen, usw., die die Ener­gie­sys­tem­ge­stal­tung in eige­ne Hän­de neh­men und in einem demo­kra­ti­schen Sys­tem auch das Recht dar­auf haben sollten,

2)     beträgt die Ener­gie­nut­zung in den Haus­hal­ten über alle Sek­to­ren (ins­be­son­de­re Strom und Wär­me) rele­van­te 25 Prozent,

3)     ist die Strom­wen­de nur ein Teil der Ener­gie­wen­de, da die Wär­me­wen­de und die Mobi­li­täts­wen­de einen viel höhe­ren Ener­gie­be­darf umfasst,

4)     geht es nicht vor­ran­gig um gesamt­sys­te­mi­sche Effi­zi­enz, son­dern um die Effek­ti­vi­tät der Ziel­er­rei­chung für 100 % Erneu­er­ba­re Ener­gie in allen Sek­to­ren (Strom, Wär­me, Mobi­li­tät, erneu­er­ba­res Gas – z.B. Was­ser­stoff), die auf Gemein­wohl­vor­tei­len für alle Mit­glie­der der Gesell­schaft basiert.

Gestaltungsvielfalt und Innovationskraft der Gesellschaft versus staatliche Detailregulierung

Es besteht sicher­lich ein brei­ter inter­na­tio­na­ler Kon­sens, dass die Gestal­tungs­kraft der Gesell­schaft und die Inno­va­ti­ons­kraft der Wirt­schaft Grund­la­ge für eine erfolg­rei­che Trans­for­ma­ti­on des Ener­gie­sys­tems ist. Unbe­strit­ten ist auch, dass das Ener­gie­sys­tem als Lebens­grund­la­ge eine unver­zicht­ba­re Infra­struk­tur dar­stellt. Die­se Infra­struk­tur erlebt durch die wert­schöp­fen­de und im erneu­er­ba­ren, dezen­tra­lem Ener­gie­sys­tem not­wen­di­ge Digi­ta­li­sie­rung zuneh­men­de Gefähr­dun­gen und Angrif­fe.  Des­halb ist ein geeig­ne­ter legis­la­ti­ver und regu­la­to­ri­scher Rah­men unver­zicht­bar. Die­ser Rah­men darf aber nicht dazu füh­ren, dass eine über­trie­be­ne tech­ni­sche Detail­re­gu­lie­rung Inno­va­ti­on, Wett­be­werbs­fä­hig­keit und inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit gefährdet.

Auf die­ser Basis werden

  • aktu­el­le Vor­schlä­ge der Bun­de­netz­agen­tur für neue Anschluss­be­din­gun­gen von Pro­sumen­ten als Eigen­ver­sor­ger und Energiegemeinschaften,
  • Stu­fen­mo­dell und Detail­spe­zi­fi­ka­tio­nen der BMWi/B­SI-Task Force Smart Grid / Smart Meter­ing / Smart Mobility
  • Kon­zep­te für die Neu­re­ge­lung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz

kri­tisch bewertet.

Die vor­ge­schla­ge­nen Anpas­sun­gen sind von einer äußerst detail­lier­ten tech­ni­schen Regu­lie­rung bis hin zu ein­zel­nen Anla­gen und Gerä­ten in den Gebäu­den geprägt. Ins­be­son­de­re ist fest­zu­stel­len, dass die Vor­schlä­ge der Bun­des­netz­agen­tur Pro­sumen­ten eher mit neu­en wirt­schaft­li­chen Las­ten belegen.

Das Pro­jekt C/sells als Bestand­teil des vom BMWi geför­der­ten Pro­gram­mes „Schau­fens­ter intel­li­gen­te Ener­gie“ schließt dage­gen, dass der Erfolg der Ener­gie­wen­de nur durch die Viel­falt, Par­ti­zi­pa­ti­on und Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der Bür­ger, der Unter­neh­men, der Kom­mu­nen und Regio­nen zu errei­chen ist.

Aus die­sem Grun­de wird hier­mit auf­ge­ru­fen, alter­na­ti­ve Lösungs­we­ge zur Anpas­sung des recht­li­chen Rah­mens zu fin­den, die die Viel­falt der Gesell­schaft moti­vie­ren, die Gestal­tung des zukünf­ti­gen Ener­gie­sys­tems auf bür­ger­na­he Wei­se auch im loka­len Rah­men in die eige­nen Hän­de zu neh­men (Hand­le lokal – Den­ke glo­bal).

Dazu gehört die Gestal­tung eines zel­lu­lä­ren Ener­gie­sys­tems, das ins­be­son­de­re die Eigen­ver­sor­ger und Ener­gie­ge­mein­schaf­ten adres­siert. Ent­spre­chen­de Umset­zungs­kon­zep­te wur­den in den SIN­TEG-Pro­jek­ten und ins­be­son­de­re im von der zel­lu­lä­ren Archi­tek­tur gepräg­ten Pro­jekt C/sells demons­triert und kön­nen in die legis­la­ti­ven und regu­la­to­ri­schen Gestal­tungs­pro­zes­se ein­ge­bracht werden.

Lei­men, den 26. August 2020

Andre­as Kieß­ling, ener­gy design

Über Andreas Kießling 105 Artikel
Andreas Kießling hat in Dresden Physik studiert und lebt im Raum Heidelberg. Er beteiligt sich als Freiberufler und Autor an der Gestaltung nachhaltiger Lebensräume und zugehöriger Energiekreisläufe. Dies betrifft Themen zu erneuerbaren und dezentral organisierten Energien. Veröffentlichungen als auch die Aktivitäten zur Beratung, zum Projektmanagement und zur Lehre dienen der Gestaltung von Energietechnologie, Energiepolitik und Energieökonomie mit regionalen und lokalen Chancen der Raumentwicklung in einer globalisierten Welt.

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