Begriff Betriebssicherheit

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Begriff Betriebssicherheit

Definition

Eigen­schaft eines phy­si­ka­li­schen Gerä­tes oder Ver­fah­rens, die das Aus­maß des Scha­dens bestimmt (und ihn durch Mecha­nis­men, Ver­fah­ren, Vor­schrif­ten und zuläs­si­ge Betriebs­schwel­len­wer­te beschränkt), den das Gerät an einer oder meh­re­ren Per­so­nen ver­ur­sa­chen kann

Quel­le: VDEITG FGEIS (10/2014)

Eng­li­sches Glos­sar: safe­ty

Abkür­zung: kei­ne

Bemer­kung: kei­ne

Beziehungen

Weitere Erläuterungen zum Begriff Betriebssicherheit

Unterkapitel

Text.

Abbil­dung: Bildunterschrift

Verweise

VDEITG FGEIS (10/2014). VDE ITG Fokus­grup­pe „Ener­gie­in­for­ma­ti­ons­net­ze“. VDE-Posi­ti­ons­pa­pier “Ener­gie­in­for­ma­ti­ons­net­ze und ‑sys­te­me – Smart Grid Secu­ri­ty”. Ber­lin, 10/2014

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Über Andreas Kießling 110 Artikel
Andreas Kießling hat in Dresden Physik studiert und lebt im Raum Heidelberg. Er beteiligt sich als Freiberufler und Autor an der Gestaltung nachhaltiger Lebensräume und zugehöriger Energiekreisläufe. Dies betrifft Themen zu erneuerbaren und dezentral organisierten Energien. Veröffentlichungen als auch die Aktivitäten zur Beratung, zum Projektmanagement und zur Lehre dienen der Gestaltung von Energietechnologie, Energiepolitik und Energieökonomie mit regionalen und lokalen Chancen der Raumentwicklung in einer globalisierten Welt.

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