Begriff Gesetzgeber

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Begriff Gesetzgeber

Definition

Rol­le in der Ver­ant­wort­lich­keit zur Defi­ni­ti­on der Gesetz­ge­bung und der Metri­ken in Gebie­ten wie Umwelt­po­li­tik, Sozi­al­po­li­tik, Ener­gie­po­li­tik und Wirtschaftspolitik

Quel­le: EC_TFSG_EG3. (04/2011)

Eng­li­sches Glos­sar: legis­la­ti­on authorities

Abkür­zung: kei­ne

Bemer­kung: Der Gesetz­ge­ber ist auch ver­ant­wort­lich für die benö­tig­te Auto­ri­sie­rung zur Ent­wick­lung der Netzinfrastruktur.

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Abbil­dung: Bild­un­ter­schrift

Verweise

EC_TFSG_EG3. (04/2011). EC DG Ener­gy – Task Force Smart Grid: Roles and Respon­si­bi­li­ties of Actors invol­ved in the Smart Grids Deploy­ment. EG3 Deli­vera­ble – Final. Hrsg. von Euro­pean Com­mis­si­on DG Ener­gy – Task Force Smart Grid Expert Group 3.  04. April 2011

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Über Andreas Kießling 110 Artikel
Andreas Kießling hat in Dresden Physik studiert und lebt im Raum Heidelberg. Er beteiligt sich als Freiberufler und Autor an der Gestaltung nachhaltiger Lebensräume und zugehöriger Energiekreisläufe. Dies betrifft Themen zu erneuerbaren und dezentral organisierten Energien. Veröffentlichungen als auch die Aktivitäten zur Beratung, zum Projektmanagement und zur Lehre dienen der Gestaltung von Energietechnologie, Energiepolitik und Energieökonomie mit regionalen und lokalen Chancen der Raumentwicklung in einer globalisierten Welt.

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