
Begriff Liegenschaft
Definition
Domäne des Prosumenten von Energie, der Energie in Wohnungen und Gewerberäumen, in Einzelgebäuden, Gebäudekomplexen, gewerblichen, industriellen und landwirtschaftlichen Arealen als auch auf Häfen und Flugplätzen nutzt als auch gewinnt, wobei die Gewinnung auf Basis verschiedener Energiequellen und Speicher erfolgen kann
Quelle: angelehnt an Reference Architecture for the Smart Grid, Smart Grids Coordination Group Technical Report [M490RA12]
Englisches Glossar: premise
Abkürzung: keine
Bemerkung: keine
Beziehungen zu Begriffen
- Liegenschaft hat den Oberbegriff Domäne
- Liegenschaft ist Teil von Smart Grid Architekturmodell
Weitere Erläuterungen zum Begriff Liegenschaft
Unterkapitel
Text.
Abbildung: Bildunterschrift
Verweise
[M490RA12] EC M/490 CEN-CENELEC-ETSI SGCG – WG RA: SG-CG/M490/C_Smart Grid Reference Architecture. Report Version 3.0 Hrsg. von European Commission M/490 Mandate CEN-CENELEC-ETSI Smart Grid Coordination Group — Smart Grid Reference architecture working group. Brüssel. 11/2012
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