Begriff Anlage

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Begriff Anlage

Definition

ein­zel­nes Gerät oder Gesamt­heit mit­ein­an­der in Ver­bin­dung ste­hen­der Ein­rich­tun­gen und/oder Gerä­te, die an einem gege­be­nen Ort zur Erfül­lung einer fest­ge­leg­ten Funk­ti­on zusam­men­ge­stellt wur­de, ein­schließ­lich aller Mit­tel für des­sen bzw. deren zufrie­den stel­len­den Betrieb

Quel­le: DKE. IEV 151–11-26

Eng­li­sches Glos­sar: faci­li­ty

Abkür­zung: kei­ne

Bemer­kung: kei­ne

Beziehungen

Vertiefende Erläuterungen zum Begriff Anlage

Unterkapitel

Text.

Abbil­dung: Bildunterschrift

Verweise

[DKE. IEV 151–11-26] Inter­na­tio­na­les Elek­tro­ni­sches Voka­bu­lar — ELEKTRISCHE UND MAGNETISCHE GERÄTE UND EINRICHTUNGEN

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Über Andreas Kießling 110 Artikel
Andreas Kießling hat in Dresden Physik studiert und lebt im Raum Heidelberg. Er beteiligt sich als Freiberufler und Autor an der Gestaltung nachhaltiger Lebensräume und zugehöriger Energiekreisläufe. Dies betrifft Themen zu erneuerbaren und dezentral organisierten Energien. Veröffentlichungen als auch die Aktivitäten zur Beratung, zum Projektmanagement und zur Lehre dienen der Gestaltung von Energietechnologie, Energiepolitik und Energieökonomie mit regionalen und lokalen Chancen der Raumentwicklung in einer globalisierten Welt.

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