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Begriff Anlage

Begriff Anlage

Definition

ein­zel­nes Gerät oder Gesamt­heit mit­ein­an­der in Ver­bin­dung ste­hen­der Ein­rich­tun­gen und/oder Gerä­te, die an einem gege­be­nen Ort zur Erfül­lung einer fest­ge­leg­ten Funk­ti­on zusam­men­ge­stellt wur­de, ein­schließ­lich aller Mit­tel für des­sen bzw. deren zufrie­den stel­len­den Betrieb

Quel­le: DKE. IEV 151–11-26

Eng­li­sches Glos­sar: faci­li­ty

Abkür­zung: kei­ne

Bemer­kung: kei­ne

Beziehungen

Vertiefende Erläuterungen zum Begriff Anlage

Unterkapitel

Text.

Abbil­dung: Bildunterschrift

Verweise

[DKE. IEV 151–11-26] Inter­na­tio­na­les Elek­tro­ni­sches Voka­bu­lar — ELEKTRISCHE UND MAGNETISCHE GERÄTE UND EINRICHTUNGEN

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